Gemäß Energiewirtschaftsgesetz § 8, Abs. 5 sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeiter ein Programm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts (Gleichbehandlungsprogramm) festzulegen, den Mitarbeitern dieses Unternehmens und der Regulierungsbehörde bekannt zu machen und dessen Einhaltung durch eine Person oder Stelle zu überwachen.
Die zuständige Person oder Stelle legt der Regulierungsbehörde jährlich einen Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms vor und veröffentlicht diesen im Internet.
Dieser Veröffentlichungspflicht kommen wir hiermit nach.





