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Installateurverzeichnis

Grundsätze für die Eintragung in ein Installateurverzeichnis

Möchten Sie als Installateur Erdgasanlagen errichten, erweitern, ändern oder unterhalten, so ist eine Eintragung in das Installateurverzeichnis eines Verteilnetzbetreibers (VNB) unerlässlich.

Grundlage dafür ist die Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss im Niederdruck" (NDAV).

Gegenstand und Zweck der Eintragung ist es, die Sicherheit der Gasanwendung im Bereich der Kundenanlagen zu gewährleisten und nachteilige Auswirkungen mangelhaft installierter Verbrauchsanlagen zu vermeiden.

Innerhalb des Netzgebietes gibt es einen Installateurausschuss, der aus Vertretern des Handwerks und des VNB zusammengesetzt ist. Dieser Installateurausschuss fördert die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch zwischen dem Handwerk und dem VNB. Der Installateurausschuss klärt des Weiteren grundsätzliche Eintragungsfragen und schlichtet bei Meinungsverschiedenheiten.

Für die Eintragung in das Verzeichnis ist derjenige VNB zuständig, in dessen Gebiet sich der Betrieb befindet. Für die Rheinische Netzgesellschaft übernimmt die GVG Rhein-Erft die Eintragung der Installateure in das Installateurverzeichnis, deren Betrieb sich im Gas-Netz 5 befindet. Grundsätzlich ist die Eintragung ein Jahr gültig. Vor Ablauf dieser Frist kontaktieren wir Sie automatisch, um die Gültigkeit zu verlängern.

Im Rahmen der Ersteintragung prüfen wir alle Voraussetzungen. Diese sind nachfolgend detailliert beschrieben.

Installateure aus einem fremden Netz können eine Gasteintragung beantragen. 

Gemäß den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes obliegt die Verantwortung für Herstellung und Betrieb der Gas- und Stromnetze inklusive Netzanschlüsse dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber (VNB).

Im Grundversorgungsgebiet der GVG Rhein-Erft ist dies die Rheinische NETZGesellschaft mbH. Dieser Netzbetreiber hat die GVG Rhein-Erft mit der Erbringung der mit dem Netzanschluss zusammenhängenden Dienstleistungen beauftragt.

Diese erbringt die GVG Rhein-Erft im Namen und für Rechnung des verantwortlichen Netzbetreibers.