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Anschlusskosten

Gemäß den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes obliegt die Verantwortung für Herstellung und Betrieb der Gas- und Stromnetze inklusive Netzanschlüsse dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber (VNB).

Im Grundversorgungsgebiet der GVG Rhein-Erft ist dies die Rheinische NETZGesellschaft mbH. Dieser Netzbetreiber hat die GVG Rhein-Erft mit der Erbringung der mit dem Netzanschluss zusammenhängenden Dienstleistungen beauftragt.

Diese erbringt die GVG Rhein-Erft im Namen und für Rechnung des verantwortlichen Netzbetreibers.

Anschlusskosten

Preise der Rheinischen NETZGesellschaft mbH, Köln, für den pauschalierten Erdgas-Netzanschluss bis 45 kW Geräteleistung an das Gasnetz 5 (Erftstadt, Frechen, Hürth, Köln-West, Pulheim und Wesseling).

1. Anschlusskosten

netto

Euro

brutto

Euro

Grundbetrag*

1.100,00

1.309,00

./. Selbstschachtung**

     16,81

     20,00

2. Baukostenzuschuss

   150,00

   178,50

* Der Grundbetrag gilt bis 45 kW Geräteleistung und 8 Meter Länge des Netzanschlusses auf privaten Bereich (zwischen Hauseinführung und Grundstücksgrenze). Er beinhaltet ebenfalls Erdarbeiten und Mauerdurchbruch einschließlich Verschließen. Die Voraussetzung für die Verlegung des Netzanschlusses ist, dass Ihr Haus wirtschaftlich an das Erdgas-Versorgungsnetz angeschlossen werden kann.

** Aushub des Rohrgrabens auf dem Kundengrundstück pro lfd. Meter.

Die Erstellung des Angebotes für einen pauschalierten Erdgas-Netzanschluss an das Gasnetz 5 sowie die Abwicklung bei Auftragserteilung erfolgt durch die GVG Rhein-Erft mbH im Namen und für Rechnung der Rheinische NETZGesellschaft mbH, Maarweg 159-161, 50825 Köln, Geschäftsführung: Heinrich Busch, Karsten Thielmann, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Andreas Cerbe; Amtsgericht Köln HR B 56302.