Onlineservice

Info

Netzzugang

Das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 7. Juli 2005 verpflichtet vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen (EVU) wie die Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft (GVG) zu einem transparenten und diskriminierungsfreien Betrieb ihrer Erdgasnetze. Dazu muss die GVG die Unabhängigkeit des Netzbetreibers von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung – wie Gewinnung, Erzeugung oder Vertrieb von Energie – sicherstellen.

Die GVG ist dieser gesetzlichen Forderung nachgekommen, indem wir unsere Erdgasnetze in Erftstadt, Frechen, Hürth, Köln-West, Pulheim und Wesseling an die Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) verpachtet haben.

Für Informationen zur Netznutzung verweisen wir daher auf die Internetseite der Rheinische NETZGesellschaft mbH. (Siehe externer Link rechts)