Datenanforderung Energieausweis
Mit der seit 1. Oktober 2007 eingeführten Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 sind alle Haus- und Wohnungsbesitzer verpflichtet, bei Neuvermietung oder Verkauf von bestehenden Gebäuden oder Wohnungen einen Energieausweis vorzulegen.
Die Einführung des Energieausweises erfolgt stufenweise:
- Wohngebäude bis 1965 ab 1. Juli 2008
- alle anderen Wohngebäude ab 1. Januar 2009
- alle Nichtwohngebäude ab 1. Juli 2009.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Ausstellung des Energieausweises und stellen Ihnen die anonymisierten Verbrauchsdaten zur Verfügung. Hierzu benötigen wir von Ihnen das nachfolgende Formular ausgefüllt und unterschrieben zurück.
Als Ansprechpartner steht Ihnen Stefan Abs gern zur Verfügung.
Bitte füllen Sie die Formulare direkt in Ihrem PDF-Programm aus. Drucken Sie das Formular danach auf Ihrem Drucker aus und schicken uns die unterschriebenen Formulare auf dem Postweg zu.
Besuchen Sie doch auch einmal den Internetauftritt der Deutschen Energie-Agentur. Dort finden Sie weitere interessante Informationen zum Energieausweis.



