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Selbstablesung

Zählerstand ablesen leicht gemacht

Früher kam der Ableser der GVG – heute können Sie Ihren Verbrauch selbst ablesen. Das hat eine Menge Vorteile und kostet Sie keinen Cent.

Rechtzeitig vor der Jahresrechnung schicken wir Ihnen eine Karte, um Sie an die Ablesung der Zählerstände zu erinnern. Auf der Karte sind alle Informationen aufgeführt, die Sie zur Selbstablesung benötigen. Füllen Sie die Karte einfach aus und schicken Sie sie unfrankiert an uns zurück – das Porto übernimmt die GVG.

Die Vorteile der Selbstablesung:

  • Sie müssen niemanden in Ihre Wohnung lassen.
  • Sie werden nicht in Ihrem Tagesablauf gestört.
  • Sie entscheiden selbst, wann Sie bis zum vorgegebenen Termin Ihren Zählerstand ablesen.
  • Sie haben die Kontrolle über den Ablesevorgang.
  • Und für Berufstätige, die tagsüber nicht zu Hause sind, ist das "Do-it-yourself"-Verfahren ohnehin die beste Möglichkeit.

So wird’s gemacht

Selbst ablesen mit der GVG ist ganz einfach, denn Ihre Zählernummer ist bereits auf der Karte, die wir Ihnen zuschicken, eingedruckt. Sie müssen also nur noch den Zählerstand, das Ablesedatum sowie Ihre Unterschrift ergänzen und die Karte bis zum angegebenen Datum an die vorgedruckte Adresse senden. Bitte versäumen Sie diesen Stichtag nicht, da Ihr Gasverbrauch für die Jahresrechnung sonst nur geschätzt werden kann.

Gerne können Sie Ihren Zählerstand nach Erhalt der Selbstablesekarte bis zum Stichtag auch per Internet in unserem Online-Service angeben. Den Login zu unserem Online-Service finden Sie auf jeder Seite – immer oben rechts.

Alles weitere erfahren Sie in einem persönlichen Schreiben zusammen mit der Selbstablesekarte, das jeder Kunde rechtzeitig vor der Jahresrechnung erhält.

Hinweis zum Netzbetreiber RNG

Gemäß den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes obliegt die Verantwortung für Herstellung und Betrieb der Gas- und Stromnetze inklusive Netzanschlüsse dem jeweiligen Verteilungsnetzbetreiber.

Im Grundversorgungsgebiet der GVG Rhein-Erft ist dies die Rheinische NETZGesellschaft mbH. Dieser Netzbetreiber hat die GVG Rhein-Erft mit der Erbringung der mit dem Netzanschluss zusammenhängenden Dienstleistungen beauftragt.

Diese erbringt die GVG Rhein-Erft im Namen und für Rechnung des verantwortlichen Netzbetreibers.