Wenn Ihr Wohnungswechsel beruflich bedingt ist, sind die Umzugskosten als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Dies gilt ebenso für Maklergebühren sowie in bestimmten Fällen auch für Mietentschädigungen. Bitte wenden Sie sich bezüglich der aktuellen Regelung an Ihren Steuerberater.