Gemäß den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes obliegt die Verantwortung für Herstellung und Betrieb der Gas- und Stromnetze inklusive Netzanschlüsse dem jeweiligen Verteilungsnetzbetreiber.
Im Grundversorgungsgebiet der GVG Rhein-Erft ist dies die Rheinische NETZGesellschaft mbH. Dieser Netzbetreiber hat die GVG Rhein-Erft mit der Erbringung der mit dem Netzanschluss zusammenhängenden Dienstleistungen beauftragt.
Diese erbringt die GVG Rhein-Erft im Namen und für Rechnung des verantwortlichen Netzbetreibers.
Netzgebiet
In der nachfolgenden Karte ist das Netzgebiet der RNG, in dem die GVG Rhein-Erft die Netzdienstleistungen erbringt (Teilnetzgebiet 5 der RNG) dargestellt.
Zur Darstellung des gesamten Netzgebietes der RNG verweisen wir aus die Internetseite des Netzbetreibers: RheinischeNETZGesellschaft mbH






