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Anfrage Erdgas-Netzanschluss

Gemäß den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes obliegt die Verantwortung für Herstellung und Betrieb der Gas- und Stromnetze inklusive Netzanschlüsse dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber (VNB).

Im Grundversorgungsgebiet der GVG Rhein-Erft ist dies die Rheinische NETZGesellschaft mbH. Dieser Netzbetreiber hat die GVG Rhein-Erft mit der Erbringung der mit dem Netzanschluss zusammenhängenden Dienstleistungen beauftragt.

Diese erbringt die GVG Rhein-Erft im Namen und für Rechnung des verantwortlichen Netzbetreibers.

Anfrage Erdgas-Netzanschluss

Sie interessieren sich für einen Erdgas-Netzanschluss, weil Sie in Zukunft auf die umweltschonende Energie Erdgas setzen möchten?

Unter Download auf der rechten Seite erhalten Sie das Formular "Anfrage Erdgas-Netzanschluss".

Bei Fragen rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.