Anfrage Erdgas-Netzanschluss
Gemäß den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes obliegt die Verantwortung für Herstellung und Betrieb der Gas- und Stromnetze inklusive Netzanschlüsse dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber (VNB).
Im Grundversorgungsgebiet der GVG Rhein-Erft ist dies die Rheinische NETZGesellschaft mbH. Dieser Netzbetreiber hat die GVG Rhein-Erft mit der Erbringung der mit dem Netzanschluss zusammenhängenden Dienstleistungen beauftragt.
Diese erbringt die GVG Rhein-Erft im Namen und für Rechnung des verantwortlichen Netzbetreibers.
Anfrage Erdgas-Netzanschluss
Sie interessieren sich für einen Erdgas-Netzanschluss, weil Sie in Zukunft auf die umweltschonende Energie Erdgas setzen möchten?
Unter Download auf der rechten Seite erhalten Sie das Formular "Anfrage Erdgas-Netzanschluss".
Bei Fragen rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.



