Die GVG hat eine langfristige Beschaffungsstrategie. Sie beginnt schon mehr als ein Jahr vor der Belieferung ihrer Kunden damit, Erdgas in Tranchen für ihre Kundinnen und Kunden einzukaufen. Dadurch wird das Risiko von großen Preissprüngen verringert. Solche extremen Preisentwicklungen, wie sie aktuell am Markt stattfinden, lassen sich jedoch nicht mehr abfedern. Das heißt: Erdgas wird auch bei der GVG teurer.
Die neuen Preise für die Erdgas-Produkte der GVG treten zum 01.01.2023 in Kraft. Sie gelten für alle Kunden, die keinen Vertrag mit Preisgarantie haben und für alle, deren Preisgarantie zum 31.12.2022 endet. Die GVG hat ihre Kunden Mitte November persönlich angeschrieben.
Der CO2-Preis ist von 0,54 Ct/kWh brutto (0,455 ct/kWh netto) in 2021 auf 0,65 ct/kWh brutto (0,546 Ct/kWh netto) in 2022 gestiegen. Zum 1. Januar 2023 wird die geplante Erhöhung des CO2-Preises ausgesetzt, so dass der CO2-Preis auch in 2023 bei 0,58 ct/kWh brutto* (0,546 ct/kWh netto) liegt.
*bei einem USt.-Anteil von 7%
Es ist nicht möglich, der Preiserhöhung zu widersprechen, allerdings gibt es die Option des Sonderkündigungsrechts. Bei Preisänderungen können Sie zu dem Zeitpunkt Ihren Energieliefervertrag kündigen, an dem die neuen Preise wirksam werden. Die Kündigungsfrist muss in dem Fall nicht eingehalten werden.
Wir verstehen, dass die Erhöhung der Preise viele Kunden vor finanzielle Probleme stellt. Die GVG als Ihr Gaslieferant kann dieses Problem leider nicht lösen. Wir bedauern, dass die Erhöhung der Preise in diesem Ausmaß notwendig ist.
Hilfestellung kann ggf. eine der folgenden Stellen geben: Jobcenter, Sozialamt, Schuldnerberatung, Verbraucherberatung, Wohlfahrtsverbände.
Wenn Sie die Abschläge bis zur Jahresrechnung vollständig gezahlt haben und sich trotzdem ein höherer Nachzahlungsbetrag bei der nächsten Jahresrechnung ergibt, können Sie uns bei einem Wunsch nach einer Ratenzahlung gerne ansprechen.
Ja, das geht. Sie können auch einen noch höheren Abschlag wählen. Eine Abschlagserhöhung können Sie über unseren Online-Service selbstständig vornehmen, oder kontaktieren Sie uns unter Angabe Ihrer Kundennummer direkt per E-Mail an kundenservice@gvg.de bzw. telefonisch unter 02233-7909-3518. Dann rechnen wir Ihnen auch gern individuell aus, wie hoch der neue Abschlag sein sollte.
Um eine stichtagsgenaue Aufteilung zum 31.12.2022 vornehmen zu können, bitten wir Sie, uns Anfang Januar Ihren Zählerstand zum 31.12.2022 mitzuteilen. Das geht ganz einfach über unseren Online-Service sowie per E-Mail an zaehlerstand@gvg.de, Post oder Telefon.
Wenn Sie nicht wissen, wie Sie den Nachzahlungsbetrag bei der nächsten Jahresrechnung in einer Summe zahlen können, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Ratenzahlung mit uns zu vereinbaren (Voraussetzung: keine Zahlungsauffälligkeiten bis zur Jahresrechnung). Bitte setzen Sie sich in diesem Fall nach Erhalt der Jahresrechnung zwecks Prüfung und Vereinbarung der Ratenzahlung mit uns in Verbindung.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen bei der Höhe der Preise nicht entgegenkommen können. Bei Zahlungsschwierigkeiten gibt es diverse Anlaufstellen, wie z. B. Träger der Sozialhilfe. Auch Schuldnerberatungen, Verbraucherberatungen, Wohlfahrtsverbände können Ihnen helfen. Lassen Sie sich beraten!
Die GVG beginnt schon weit mehr als ein Jahr vor der Belieferung ihrer Kundinnen und Kunden damit, Erdgas in Tranchen einzukaufen und hat die benötigten Mengen abgesichert. Bei der GVG können alle Kundinnen und Kunden gewiss sein, dass sie sicher und zuverlässig mit ausreichend Erdgas beliefert werden.
Ja. Die neue Gasspeicherumlage ist mit 0,0631 ct/kWh brutto (0,059 ct/kWh netto) im Preis enthalten. Auch die Erhöhung der Bilanzierungsumlage auf 0,6099 ct/kWh brutto (0,57 ct/kWh netto) ist im Preis enthalten.
Dies liegt daran, dass die Preisgarantie und die Vertragslaufzeit zeitlich auseinanderfallen können. So kann z. B. ein Vertrag mit einer Preisgarantie bis zum 31.12.2022 eine (Erst-)Vertragslaufzeit bis zum 30.09.2023 haben. Sie finden die Daten zu Preisgarantie und Vertragslaufzeit in Ihrem aktuellen Vertrag.
Wichtig zu wissen: Bei einer Preisanpassung haben Sie immer die Möglichkeit, von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen – auch während der (Erst-)Vertragslaufzeit. Es entsteht Ihnen also kein Nachteil.
Auch wichtig zu wissen: Mit Verlängerung der Vertragslaufzeit, verlängert sich die Preisgarantie nicht!
Die Preisanpassung zum 01.04.2022 erfolgte turnusmäßig und war daher die geplante Preisanpassung im laufenden Gaswirtschaftsjahr.
Aufgrund der aktuellen besonderen Situation der Entwicklung der Erdgaseinkaufspreise ist zum 01.01.2023 eine erneute Preisanpassung – außerhalb des normalen Turnus – notwendig geworden.
Auf unserer Homepage finden Sie Energiespartipps und weitere Informationen zum Energie sparen: