FAQ Preisbremsen

Für Privatkunden sowie für kleinere und mittlere Unternehmen hat der Gesetzgeber Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom beschlossen. Die Preisbremsen treten im März 2023 in Kraft und gelten bis 31.12.2023. Die Monate Januar und Februar 2023 werden rückwirkend berücksichtigt.

Wichtig zu wissen: Sie brauchen nichts zu tun.

Wir werden die Preisbremsen bei Ihren neuen Abschlägen berücksichtigen.
Die Preisbremsen sind neben der einmaligen Dezember-Soforthilfe für Gas und Wärme und der Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Wärme von 19 % auf 7 % ein weiterer Baustein aus dem Entlastungspaket der Bundesregierung. Sie sollen helfen, die hohen Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen abzufedern – die finanziellen Mittel hierfür kommen aus dem Bundeshaushalt.

Wir weisen Sie darauf hin, dass sich auch ein Preisvergleich lohnen kann.

Das Wichtigste auf einen Blick

Die Preisbremsen greifen ab März 2023. Sie gelten aber auch schon rückwirkend für die Monate Januar und Februar. Alle Privatkundinnen und -kunden der GVG sowie alle kleinen und mittleren Gewerbekunden mit Standardlastprofil brauchen nichts zu tun.

Die Höhe der finanziellen Entlastung durch die Strom-, Gas- oder Wärmepreisbremse ist abhängig von:

  • Ihrem im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch,
  • Ihrem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.

Bei Gas und Fernwärme gilt zusätzlich: Haushaltskunden profitieren weiterhin von der Mehrwertsteuersenkung. 7 % Mehrwertsteuer gelten sowohl beim Grundpreis wie auch beim gedeckelten Arbeitspreis von 12 ct/kWh (Gas) und 9,5 ct/kWh (Wärme). Da es sich bei den gedeckelten Arbeitspreisen um Bruttopreise handelt, ist die reduzierte Mehrwertsteuer in Höhe von 7 % hier bereits berücksichtigt.

Hinweis: Für Gas-Großverbraucher und zugelassene Krankenhäuser greift die Preisbremse bereits seit Januar 2023.

Gaspreisbremse

Wie funktioniert die Gaspreisbremse?

Welcher Gas-Verbrauch wird zugrunde gelegt, auf die sich die 80 % Preisdeckelung bezieht?

Ab wann gilt die Gaspreisbremse?

Wer hat einen Anspruch auf die Erdgaspreisbremse?

Wird mein monatlicher Abschlag reduziert?

Wie erhalte ich als Kunde die Entlastung?

Wie wird die Preisbremse genau berechnet?

Beispielrechnung: Wie stark profitiert ein Haushalt von der Gaspreisbremse?

Lohnt es sich, weiterhin Energie zu sparen?

Was ist, wenn ich im Verlauf des Jahres den Versorger wechsle?

Was gilt für mich als Mieterin oder Mieter bzw. für Wohnungseigentümergemeinschaften?

Sie haben keinen direkten Vertrag für Gas mit uns, sondern mit Ihrem Vermieter?

Wie werden Kunden, die mehr als 1,5 Mio. Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen, entlastet?

Strompreisbremse

Wie funktioniert die Strompreisbremse und wer hat Anspruch darauf?

Welcher Stromverbrauch wird zugrunde gelegt, auf die sich die 80 % Preisdeckelung bezieht?

Ab wann gilt die Strompreisbremse?

Wird mein monatlicher Abschlag reduziert?

Wie erhalte ich als Kunde die Entlastung?

Wie wird die Preisbremse genau berechnet?

Beispielrechnung: Wie stark profitiert ein Haushalt von der Strompreisbremse?

Lohnt es sich, weiterhin Strom zu sparen?

Was ist, wenn ich im Verlauf des Jahres den Versorger wechsle?

Ich habe eine neue Entnahmestelle eingerichtet. Werde ich dafür auch entlastet?

Wie wird der Verbrauch von Wärmepumpe und E-Mobilität berücksichtigt?

Wie werden Kunden mit einem jährlichen Stromverbrauch über 30.000 kWh entlastet?

Was gilt für mich als Mieterin oder Mieter in einem Mehrfamilienhaus?

Wärmepreisbremse

Wie funktioniert die Wärmepreisbremse?

Muss ich als Kunde oder Kundin aktiv etwas tun?

Wie erhalte ich als Kunde die Entlastung?

Wie wird mein monatlicher Abschlag reduziert?

Erfolgt neben der Reduzierung der Abschläge auch eine Art Schlussrechnung?

Lohnt es sich, weiterhin Energie zu sparen?

Was gilt für mich als Mieterin oder Mieter bzw. für Wohnungseigentümergemeinschaften?

Sie haben keinen direkten Vertrag für Wärme mit uns, sondern mit Ihrem Vermieter?

Weitere Informationen

Hier finden Sie weitere Tipps zum Energiesparen und mehr Informationen - auch zu den Hilfen für Unternehmen - finden Sie auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums.

Sie wollen unabhängig von Preisschwankungen sein?

Für Haushalts- und Gewerbekunden bieten wir Tarife mit Preisgarantien an. Damit können Sie sich vor weiteren Preissteigerungen schützen. Interesse? Hier Ihren Tarif individuell ausrechnen: GVG Rhein-Erft: Erdgasangebote für Privatkunden

Jetzt bewerten

Jetzt bewerten

Waren Sie zufrieden mit uns? Dann freuen wir uns über Ihre Google-Bewertung!

Jetzt bewerten

Online-Service

Online-Service

Hier geht’s zum Kunden-Login.

Online-Service

Kontakt aufnehmen

Kontakt aufnehmen

Haben Sie nicht das gefunden, was Sie suchen? Wir helfen Ihnen gern persönlich!

Kontakt