FAQ Preisbremsen
Für Privatkunden sowie für kleinere und mittlere Unternehmen hatte der Gesetzgeber im Jahr 2022 Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom beschlossen. Die Preisbremsen traten im März 2023 in Kraft und galten bis 31.12.2023. Die Monate Januar und Februar 2023 wurden rückwirkend berücksichtigt.
Die Preisbremsen wurden bei Ihren neuen Abschlägen berücksichtigt.
Die Preisbremsen waren neben der einmaligen Dezember-Soforthilfe für Gas und Wärme und der Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Wärme von 19 % auf 7 % ein weiterer Baustein aus dem Entlastungspaket der Bundesregierung. Sie sollten helfen, die hohen Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen abzufedern – die finanziellen Mittel hierfür kamen aus dem Bundeshaushalt.
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Preisbremsen griffen ab März 2023. Sie galten aber auch schon rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023 und wurden bei allen Privatkundinnen und -kunden der GVG sowie allen kleinen und mittleren Gewerbekunden mit Standardlastprofil berücksichtigt.
Die Höhe der finanziellen Entlastung durch die Strom-, Gas- oder Wärmepreisbremse war abhängig von:
- Ihrem im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch,
- Ihrem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.
Bei Gas und Fernwärme galt zusätzlich: Haushaltskunden profitierten weiterhin von der Mehrwertsteuersenkung. 7 % Mehrwertsteuer galten sowohl beim Grundpreis wie auch beim gedeckelten Arbeitspreis von 12 ct/kWh (Gas). Da es sich bei den gedeckelten Arbeitspreisen um Bruttopreise handelte, war die reduzierte Mehrwertsteuer in Höhe von 7 % hier bereits berücksichtigt.
Hinweis: Für Gas-Großverbraucher und zugelassene Krankenhäuser griff die Preisbremse bereits seit Januar 2023.
Gaspreisbremse
Wie funktionierte die Gaspreisbremse?
Welcher Gas-Verbrauch wurde zugrunde gelegt, auf die sich die 80 % Preisdeckelung bezog?
Ab wann galt die Gaspreisbremse?
Wer hatte einen Anspruch auf die Erdgaspreisbremse?
Wurde mein monatlicher Abschlag reduziert?
Wie erhielt ich als Kunde die Entlastung?
Wie wurde die Preisbremse genau berechnet?
Beispielrechnung: Wie stark profitierte ein Haushalt von der Gaspreisbremse?
Was ist, wenn ich im Verlauf des Jahres den Versorger gewechselt habe?
Was galt für mich als Mieterin oder Mieter bzw. für Wohnungseigentümergemeinschaften?
Sie haben keinen direkten Vertrag für Gas mit uns, sondern mit Ihrem Vermieter?
Wie wurden Kunden, die mehr als 1,5 Mio. Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchten, entlastet?
Strompreisbremse
Wie funktionierte die Strompreisbremse und wer hat Anspruch darauf?
Welcher Stromverbrauch wurde zugrunde gelegt, auf die sich die 80 % Preisdeckelung bezog?
Ab wann galt die Strompreisbremse?
Wurde mein monatlicher Abschlag reduziert?
Wie erhielt ich als Kunde die Entlastung?
Wie wurde die Preisbremse genau berechnet?
Beispielrechnung: Wie stark profitierte ein Haushalt von der Strompreisbremse?
Was ist, wenn ich im Verlauf des Jahres den Versorger gewechselt habe?
Ich hatte eine neue Entnahmestelle eingerichtet. Wurde ich dafür auch entlastet?
Wie wurde der Verbrauch von Wärmepumpe und E-Mobilität berücksichtigt?
Wie wurden Kunden mit einem jährlichen Stromverbrauch über 30.000 kWh entlastet?
Was galt für mich als Mieterin oder Mieter in einem Mehrfamilienhaus?
Weitere Informationen
Hier finden Sie weitere Tipps zum Energiesparen und mehr Informationen - auch zu den Hilfen für Unternehmen - finden Sie auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums.
Sie wollen unabhängig von Preisschwankungen sein?
Für Haushalts- und Gewerbekunden bieten wir Tarife mit Preisgarantien an. Damit können Sie sich vor weiteren Preissteigerungen schützen. Interesse? Hier Ihren Tarif individuell ausrechnen: GVG Rhein-Erft: Erdgasangebote für Privatkunden
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