Ersatzversorgung für Großkunden
Gesicherte Versorgung für Großkunden
Der Ersatzversorgungstarif richtet sich an Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) oder einem jährlichen Energieverbrauch von über 300.000 kWh. Für den Fall, dass der Kunde Erdgas aus dem Niederdruck-Teilnetz, in dem die GVG Rhein-Erft GmbH Grundversorger ist, bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, ist die GVG Rhein-Erft GmbH im Rahmen ihrer Grundversorgungspflicht gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetzt (EnWG) verpflichtet, diese Energie zu liefern. Diese Lieferung erfolgt zu gesonderten allgemeinen Preisen. Die Ersatzversorgung endet, wenn die Energielieferung auf der Grundlage eines Energieliefervertrages erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung. Grundlage für die Ersatzenergieversorgung ist die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Die GVG ist Ihr Grundversorger
Um die Grundversorgung – und damit auch die Ersatzversorgung – bundesweit sicherzustellen, wird für jedes Netzgebiet ein Grundversorger festgelegt.
Übersicht: Hier sind wir Ihr Grundversorger
