Barrierefreiheitserklärung

Information zur Barrierefreiheit gemäß § 14 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Die GVG Rhein-Erft ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die unter der www.gvg.de veröffentlichten Website der GVG Rhein-Erft GmbH.

 

1. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Wir bieten die Bestellung von Strom-, Gas- und Wärmestromtarifen auf unserer Website an sowie die Bestellung von Vorabchecks die im Zusammenhang mit der Realisierung von PV-Anlagen und Wallboxen stehen.

 

2. Erläuterungen zur Nutzung

Unsere digitalen Dienstleistungen sind über folgende Wege zugänglich:

  • Zugang: Über Webbrowser auf Desktop-Computern, Tablets und Smartphones unter www.gvg.de

  • Bedienung: Nutzung von Maus, Tastatur, Touchscreen möglich.

  • Funktionen: Informationen zu Tarifen und Produkten, Informationen zum Unternehmen, Vertragsabschluss, Beratungs-Anfragen, Tarifwechsel

  • Hinweis: Wir stellen unsere Informationen in klarer, verständlicher Sprache zur Verfügung. An manchen Stellen ist der vollständige Verzicht auf Fachbegriffe nicht möglich, weshalb diese Stellen durch angemessene Erläuterungen erweitert werden.

 

3. Erfüllungsgrad der Barrierefreiheitsanforderungen

Die GVG Rhein-Erft GmbH ist bestrebt, die Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vollständig umzusetzen. Derzeit erfüllt die Website die Anforderungen größtenteils. Wir arbeiten kontinuierlich an Verbesserungen.
Bekannte Einschränkungen:

Einige Dokumente (pdf-Dokumente sind nicht durchgehend barrierefrei wie z. B. Musterrechnung Strom/Gas sowie Dokumente mit rein informatorischen Gehalt ohne Bezug zu einer käuflichen Dienstleistung) liegen derzeit noch nicht vollständig barrierefrei vor. Wir nutzen externe Dienste auf unserer Website, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig barrierefrei sind. Der Anbieter arbeitet derzeit an der Herstellung der Barrierefreiheit. Dies bezieht sich auf folgendes Tool: Terminvereinbarungstool.

 

4. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg (Sachsen-Anhalt).

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

 

5. Kontaktmöglichkeiten für Rückmeldungen

Wenn Sie Barrieren auf unserer Website feststellen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen haben, freuen wir uns über Ihr Feedback:

GVG Rhein-Erft GmbH
Max-Planck-Straße 11
50354 Hürth

E-Mail: marketing@gvg.de

 

6. Datum der Erstellung und Aktualisierung

Diese Erklärung wurde am 27.6.2025 erstellt und zuletzt am 27.06.2025 aktualisiert.

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