Förderprogramme
Schnell & einfach die Umwelt schonen
Was haben Sie im Sinn? Heizung modernisieren, nachhaltiger werden? Oder möchten Sie umweltfreundlich mobil werden? Für all das und mehr halten wir interessante Förderangebote bereit.

Die GVG-Förderprogramme 2026
Sie haben Fragen? Wir beantworten sie gern. Unsere GVG-Förderprogramme 2026 enthalten alle wesentlichen Infos zu jedem einzelnen Programm. Sollten Sie darüber hinaus Klärungsbedarf haben – sprechen Sie uns einfach an. Folgende Hinweise sind im PDF zusammengefasst:
- Was wird gefördert?
- Wer wird gefördert?
- Voraussetzung für die Förderung
- Höhe der Förderung und Konditionen
- Ansprechpartner

Restölvergütung und Tankausbau
Sie stellen von Erdöl auf Erdgas um? Prima, dann vergüten wir Ihr Restöl.
Unser Förderangebot zur Restölvergütung richtet sich an Umsteller, die von Erdöl auf Erdgas oder Wärmepumpe umstellen. Wir unterstützen Sie mit praktischen Informationen zum Tankausbau und vergüten Ihnen das Öl, das sich zum Zeitpunkt der Umstellung noch in Ihrem Tank befindet.
Die Voraussetzungen.
- Ein Erdgasliefervertrag oder Wärmepumpenstromliefervertrag ist wirksam zustande gekommen.
- Die Beauftragung einer unserer Partnerfirmen ist direkt durch Sie vorzunehmen.
Bitte beachten Sie: Das aktuell laufende Förderprogramm ist bis zum 31.12.2026 befristet. Klingt alles sehr gut? Wir beraten Sie gern.
Weitere Infos:

Umweltfreundlich unterwegs
Mit guten Argumenten.
Erdgas bietet Reichweite bei geringen Emissionen, elektrisch angetriebene Fahrzeuge erzeugen während der Fahrt überhaupt keine Emissionen. Worauf warten Sie?
Mit Vorausfahr-Prämien.
Vorangehen (und -fahren) verdient Respekt und wird deshalb jedes Jahr 20-mal mit jeweils 200 € von uns belohnt.
Weitere Infos zu Erdgas- & Elektromobilität finden Sie hier.
Alle Details zur Vorausfahr-Prämie
20 x 200 Euro Vorausfahr-Prämie
Jedes Jahr fördern wir die 20 ersten Antragsteller, die ein Elektrofahrzeug oder Erdgasfahrzeug erstmalig in den Verkehr bringen, mit 200 € Vorausfahr-Prämie. Ob es sich beim Erdgasfahrzeug um einen Neuwagen handelt oder um ein umgerüstetes Fahrzeug – spielt keine Rolle.
Das ist zu beachten:
- Das betreffende Fahrzeug muss im Liefergebiet der GVG Rhein-Erft zugelassen sein.
- Nur die ersten 20 Antragsteller werden gefördert.
- Jedes Fahrzeug kann nur einmal gefördert werden.
- Das Förder-Angebot gilt für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.
Unter www.gas-h2.de gibt es vielfältige Infos über das Fahren mit Erdgas.