In Deutschland regelt der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ die Versorgung im Krisenfall: Der "Notfallplan Gas" unterscheidet drei Krisenstufen mit unterschiedlich tiefen Eingriffen in das nationale Versorgungssystem: Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe.
Bei einem Lieferstopp von beispielsweise russischem Gas greifen zunächst verschiedene Maßnahmen der ersten beiden Krisenstufen, um die verfügbare Gasmenge zu erhöhen. Z. B. der Rückgriff auf Speicher oder der Bezug von Erdgas aus alternativen Lieferquellen. Hinzu kommen ein Wechsel auf andere Energieträger oder vertraglich geregelte Abschaltvereinbarungen mit der Industrie. Dabei erfolgt stets eine enge Abstimmung der Unternehmen der Gasbranche mit Bundesbehörden und Bundeswirtschaftsministerium. Darüber hinaus ist Deutschland Teil eines europäischen Erdgas-Versorgungssystems, in dem sich die EU-Staaten im Bedarfsfall gegenseitig unterstützen.
Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann es zu Einschränkungen kommen. Dann greifen die Pläne der sogenannten „Gasmangellage“ bzw. die Notfallstufe wird ausgerufen, bei der zunächst der Verbrauch großer Industrieanlagen oder anderer abschaltbarer Gewerbeanlagen gedrosselt werden. Private Haushalte, aber auch Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind vom Gesetzgeber als besonders schützenswert eingestuft.