Ein Wärmepumpentarif ist ein spezieller Stromtarif für den Betrieb Ihrer Wärmepumpe. Er unterscheidet sich vom normalen Haushaltsstrom dadurch, dass der Wärmepumpenverbrauch separat erfasst und günstiger abgerechnet wird. So profitieren Sie von deutlich niedrigeren Kosten, ohne dass Ihr Haushaltsstrom beeinflusst wird.
Der erftpower Wärmepumpentarif ist in den regionalen Liefergebieten der GVG verfügbar – insbesondere in Bedburg, Bergheim, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim, Wesseling sowie in Teilen von Köln.
Im Online-Anfrageformular können Sie prüfen, ob der Tarif in Ihrem Wohnort angeboten wird.
Dort bestätigen Sie zunächst die technischen Voraussetzungen für unseren Wärmepumpentarif und wählen anschließend Ihre Postleitzahl sowie Ort aus. Sollte Ihre Postleitzahl und Ihr Wohnort im Formular nicht aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Vertrieb unter vertrieb@gvg.de.
Früher wurden Wärmepumpen häufig über zwei Tarife abgerechnet. Hochtarif (tagesüber) und Niedertarif (nachts). Dafür gab es zwei Zählerstände. Heute ist das nicht mehr notwendig. Mit der neuen Regel werden die Netzentgelte pauschal reduziert, unabhängig von Tages- und Nachtzeiten.
Wenn Sie einen Zähler mit einem Zählwerk zu Hause haben, ist das ein Eintarifzähler. Ihr Stromverbrauch wird über ein Zählwerk im Zähler erfasst und von uns mit einem einheitlichen Verbrauchspreis pro kWh abgerechnet.
Anders läuft das bei einem sogenannten Zweitarifzähler: er hat zwei Zählwerke. Eins davon misst Ihren Stromverbrauch tagsüber, das andere erfasst Ihren Verbrauch abends und in der Nacht. Diesen Zählertyp finden Sie vor allem bei der Nachtspeicherheizung.
Gemeinsame Messung
Bei einer gemeinsamen Messung läuft sowohl Ihr Haushaltsstrom als auch der Strom für die Wärmepumpe über einen einzigen Zähler. Das bedeutet: Es gibt nur einen Stromtarif, in dem beide Verbräuche zusammen abgerechnet werden. Ein spezieller Wärmepumpentarif kann in diesem Fall nicht genutzt werden.
Getrennte Messung
Bei einer getrennten Messung hat Ihre Wärmepumpe einen eigenen, separaten Zähler, unabhängig vom Haushaltsstrom. Ihr Heizstrom wird dadurch separat erfasst und zu besonderen Konditionen abgerechnet. Nur so profitieren Sie von der gesetzlichen Netzentgeltreduzierung und können den erftpower-Wärmepumpentarif nutzen
Nur mit einem eigenen Zähler lässt sich der Verbrauch Ihrer Wärmepumpe exakt erfassen. Das ist notwendig, damit die gesetzlichen Entlastungen bei den Netzentgelten angewendet werden können. Außerdem haben Sie so eine klare Trennung: Sie sehen jederzeit transparent, wie viel Strom Ihre Wärmepumpe verbraucht – unabhängig vom Rest Ihres Haushalts.
Haushaltsstrom umfasst alle alltäglichen Geräte wie Licht, Kühlschrank, Waschmaschine oder Computer. Wärmepumpenstrom wird ausschließlich für den Betrieb Ihrer Heizung genutzt. Weil er über einen separaten Zähler läuft, gelten für ihn besondere Konditionen, die Ihre Heizkosten deutlich senken können.
„Steuerbar“ bedeutet, dass Ihr Netzbetreiber die Leistung Ihrer Wärmepumpe im Bedarfsfall kurzfristig reduzieren darf, um das Stromnetz zu entlasten. Für Sie hat das keine spürbaren Nachteile, da moderne Wärmepumpen und Pufferspeicher solche kurzen Eingriffe problemlos ausgleichen. Als Ausgleich zahlen Sie deutlich geringere Netzentgelte und profitieren dauerhaft von niedrigeren Kosten.
Seit 2024 schreibt das Energiewirtschaftsgesetz (§ 14a EnWG) vor, dass sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen von reduzierten Netzentgelten profitieren. Dadurch wird der Betrieb einer Wärmepumpe deutlich günstiger. Voraussetzung ist allerdings, dass die Wärmepumpe separat gemessen und steuerbar ist.
Die Höhe der Ersparnis hängt von Ihrem jährlichen Stromverbrauch ab. Bei einer typischen Wärmepumpe mit 6.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch können Sie mehrere Hundert Euro im Jahr sparen. Die Entlastung ergibt sich direkt aus den verringerten Netzentgelten, die in Ihrem Arbeitspreis berücksichtigt sind.
Der Wärmepumpenstrom wird über einen separaten Zähler erfasst und von Ihrem Haushaltsstrom mit einem eigenen Wärmepumpentarif getrennt abgerechnet.
Für Wärmepumpen, die vor 2024 ans Netz gegangen sind, können ältere Vereinbarungen bestehen. Diese gelten aber nur noch übergangsweise bis spätestens Ende 2028. Wenn Sie in den erftpower Wärmepumpentarif wechseln, gelten automatisch die aktuellen gesetzlichen Vorgaben – also die Abrechnung über einen separaten Zähler mit reduzierten Netzentgelten. Eine Rückkehr zu alten Pauschal- oder Sonderlösungen ist nicht möglich.
Seit 2024 gibt es drei Varianten, wie steuerbare Anlagen beim Netzbetreiber geführt werden können:
- Modul 1 umfasst eine Netzentgeltreduzierung in Form einer jährlichen festen Prämie nach einem festen Berechnungsansatz, die in der Verbrauchsrechnung kostenmindernd berücksichtigt wird. Für Modul 1 ist es nicht erforderlich, dass die steuerbare Verbrauchseinrichtung über einen separaten Zähler an das Stromnetz angeschlossen ist.
- Modul 2 umfasst die Senkung des Netz-Arbeitspreises auf 40 % des ursprünglichen Wertes. Die Reduzierung gilt für jede verbrauchte Kilowattstunde und wird automatisch in der Stromrechnung berücksichtigt. Zudem entfällt der Netz-Grundpreis. Dieser wird in der Regel zusätzlich zum Netz-Arbeitspreis erhoben. Modul 2 setzt einen separaten Zählpunkt für die steuerbare Verbrauchsanlage voraus – und ist die Grundlage unseres erftpower Wärmepumpentarifs.
- Modul 3 führt zeitvariable Netzentgelte ein, die sich je nach Tageszeit in: Hochtarif (hohes Entgelt), Standardtarif (mittleres Entgelt) und Niedertarif (niedriges Entgelt) ändern. Der Kunde soll motiviert werden, seinen Stromverbrauch gezielt in Zeiten mit niedrigeren Kosten zu verlegen, um so das Netz zu entlasten. Modul 3 kann nur in Kombination mit Modul 1 ausgewählt werden, nicht eigenständig.
Die Anmeldung übernimmt in der Regel Ihr Installateur, wenn die Anlage in Betrieb genommen wird. Sie erhalten darüber eine Bestätigung, die Sie für die Beantragung des Wärmepumpentarifs benötigen.
Das Stromnetz muss stabil bleiben. Steuerbare Wärmepumpen können im Bedarfsfall kurzfristig reduziert werden. Als Ausgleich für diese Flexibilität erhalten Sie eine deutliche Entlastung bei den Netzentgelten.
Der Netzbetreiber darf ab dem 01.01.2024 den Anschluss von neuen Wärmepumpen, Klimageräten, Stromspeichern oder privaten Ladeeinrichtungen für E-Autos ablehnen oder verzögern, wenn eine lokale Überlastung seines Netzes droht, um potenzielle Versorgungslücken zu schließen. Er kann in solchen Fällen den Strombezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, für die die Steuerbarkeit gegeben ist, temporär bis maximal 4,2 kW „dimmen“
Sie zahlen nur 40 % des regulären Netzentgelts – also 60 % weniger.
Ja. Ohne Steuerbarkeit kann die Netzentgeltreduzierung nicht gewährt werden. Ihr Installateur oder Netzbetreiber informiert Sie, ob Ihre Anlage die Voraussetzungen erfüllt.
Wenn Ihre Wärmepumpe nicht separat gemessen wird oder nicht steuerbar ist, kann der erftpower Wärmepumpentarif nicht genutzt werden. In vielen Fällen ist es aber möglich, die Voraussetzungen nachzurüsten – zum Beispiel durch den Einbau eines zusätzlichen Zählers.