Bilanzierungsumlage
Die Bilanzierungsumlage deckt den erwarteten Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie. Die Umlage wird grundsätzlich einmal pro Jahr zum 1.10. angepasst. Die Bilanzierungsumlage, auch Regel- und Ausgleichsumlage genannt, setzt sich aus den Erlösen und Kosten der Gaszu- und Gasverkäufe zusammen, also aus der Differenz zwischen Ein- und Ausspeisung in das Gasnetz.
Gasspeicherumlage
Die Gasspeicherumlage deckt die Kosten ab, die wegen der Vorhaltung eines festgelegten Füllstands der Gasspeicher entstehen. Ab dem 1.1.2025 beträgt sie 0,299 ct netto pro Kilowattstunde.