Durch das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ müssen Kommunen in Deutschland einen kommunalen Wärmeplan erstellen. Sie hilft dabei individuelle räumliche Planungen für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung der Kommune aufzustellen. Die Ergebnisse der Wärmeplanung können in die betreffenden kommunalen Planungs- und Verwaltungsprozesse integriert und umgesetzt werden. Durch die Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung, aktuell alle fünf Jahre, kann die Datengrundlage und auch der Planungshorizont stetig verbessert werden, um das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2045 erreichen zu können.
Dabei ist es notwendig, eine umfassende Analyse des vorhandenen Wärmebedarfs und den dazugehörigen Treibhausgasemissionen zu erstellen. Des Weiteren werden lokale Potenziale für erneuerbare Energien und Treibhausgasminderungen untersucht. Da der Wärmesektor einen großen Anteil am Energiebedarf und den CO2-Emissionen in Städten ausmacht, wird die kommunale Wärmeplanung unter anderem langfristig dazu genutzt, den Ausstoß von Treibhausgasen zu senken. Konkrete zu entwickelnde Handlungsempfehlungen sollen den Menschen und auch Unternehmen eine Unterstützung für zukünftige Entscheidungen hinsichtlich Energie- und Wärmeversorgung geben.
Als strategisches Planungsinstrument zielt die kommunale Wärmeplanung darauf ab, eine klimaneutrale Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene zu erreichen. Die kommunale Wärmeplanung besteht im Wesentlichen aus Kern- und Begleitprozessen:
Kernprozesse
- Bestandsanalyse (Ist-Analyse über: Aktuellen Wärmebedarf und den daraus resultierenden Treibhausgasemissionen, Baubestand und vorhandene Wärmenetze)
- Potenzialanalyse (mögliche Energieeinsparung und potenzielle erneuerbare Wärmequellen in den einzelnen Quartieren)
- Zielszenario & Wärmewendestrategie (Festlegung von Maßnahmen und Strategien zur Wärmeversorgungsoptimierung, Ausweisung von Eignungs-/Fokusgebieten, Priorisierung von konkreten Maßnahmen)
Begleitprozesse
- Eignungsprüfung
- Akteursbeteiligung
- Kommunikationsstrategie
- Verstetigungsstrategie
- Controlling-Konzept
Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 müssen bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen. Für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern ist der Stichtag für die Erstellung eines Wärmeplans der 30. Juni 2028. Maßgeblich sind die Einwohnerzahlen vom 1. Januar 2024.
Nein! Die kommunale Wärmeplanung verpflichtet nicht zum unmittelbaren Wechsel der Heizung. Es gehen keine rechtlichen Pflichten aus der Wärmeplanung für Gebäudeeigentümer hervor. Durch ein Kommunikationskonzept sollen die Bürgerinnen und Bürger während des gesamten Konzeptionsprozesses transparent über die potenzielle Zukunft ihrer lokalen und regionalen Wärmeversorgung informiert werden, sodass am Ende des Planungsprozesses deutlich mehr Klarheit über die potenzielle Zukunft der Wärmeversorgung herrscht. Somit können die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen besser planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt am wirtschaftlichsten sein wird.
Eine Vielzahl an verschiedenen Akteuren sind beteiligt: Die Kommune als planungsverantwortliche Stelle selbst, darüber hinaus Energieversorger/Netzbetreiber/Stadtwerke, Unternehmen, Industriebetriebe, Wohnungsbaugenossenschaften, Gebäudeeigentümer, die Schornsteinfegerinnung, externe Fachleute und weitere Stakeholder. Die planungsverantwortliche Stelle für die Wärmeplanung entwickelt individuelle Strategien, um maßgeschneiderte Wärmeversorgungskonzepte für ihre jeweiligen Gebiete zu erstellen. Diese Konzepte nehmen die spezifischen regionalen Anforderungen und Potenziale in Betracht. Dies ist von besonderer Bedeutung, da Wärme im Gegensatz zu Strom nur über begrenzte Entfernungen effizient transportiert werden kann. Aus diesem Grund wird danach angestrebt, die benötigte Wärme vorrangig aus lokal verfügbaren Wärmequellen zu beziehen.
Der kommunale Wärmeplan wird unter anderem beeinflusst durch
- nutzbare Wärmequellen
- Art und Maß der bestehenden Bebauung
- aktuellen Wärmebedarf, Art der Wärmeerzeugung und Energieträger
- aktuelle Energieeffizienz der Gebäude, Sanierungspotenzial und Sanierungsquoten
- geplante Neubauten und Quartiere
- bestehende Wärmenetze und Netzinfrastruktur
- Topografie
- etc.
Eine maßgebliche Rolle spielen erneuerbare Energien wie zum Beispiel
- grüne Gase (z. B. Wasserstoff, Biomethan)
- Biomasse
- unvermeidbare Abwärme
- erneuerbarer Strom
- Geothermie
- Umweltwärme
- Solarthermie
- Abwasserwärme
Das genaue Potenzial für jede erneuerbare Energiequelle variiert je nach Standort und den spezifischen Gegebenheiten vor Ort. Eine detaillierte Analyse der verfügbaren Ressourcen (Potenzialanalyse) ist daher wichtig, um das Potenzial für eine nachhaltige und klimaneutrale Wärmeversorgung in der kommunalen Wärmeplanung zu bestimmen.
Bei der kommunalen Wärmeplanung wird der Gebäudebestand umfangreich analysiert. Dabei werden Informationen über die Anzahl, Art, Nutzung und Größe der Gebäude sowie deren energetischen Eigenschaften gesammelt. Dies kann beispielsweise durch Bestandaufnahmen oder Datenbanken erfolgen. Anhand dieses Datensatzes wird eine Gesamtübersicht über den Wärme- und Energiebedarf des Gebäudebestandes erstellt.
Es werden nur bereits vorhandene Daten, die nach Wärmeplanungsgesetz genutzt werden dürfen, genutzt. Sie liegen den öffentlichen Stellen sowie Behörden, den Energieversorgern und Schornsteinfegern vor, werden von den Unternehmen vor Ort abgefragt oder sind in öffentlich zugänglichen Registern enthalten und müssen von den Kommunen lediglich abgerufen und eingeholt werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen keine Daten an die planungsverantwortliche Stelle übermitteln. Eine persönliche Datenerhebung vor Ort ist ausgeschlossen.
Alle erhobenen Daten unterliegen dabei stets der strengen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Durch die Erhebung der Daten kann eine solide Grundlage für eine verlässliche Aussage, welche Gebiete sich für eine bestimmte Wärmeversorgungsart eignen, geschaffen werden. Diese Daten machen sichtbar, ob in bestimmten Teilgebieten ein Potenzial für Energieeinsparungen im Gebäudebereich oder den Ausbau / Erbau von Wärme- oder Wasserstoffquellen/-netzen besteht. Rechtliche Pflichten für die Gebäudeeigentümer:innen sind damit nicht verbunden. Es geht bei der Wärmeplanung insgesamt darum, der Kommune einen Überblick darüber zu geben, wie die Wärmeversorgung innerhalb ihres Gebietes aktuell organisiert wird und welche Potenziale bestehen.
Auf Bundesebene sind das Bundes‐Klimaschutzgesetz, das Wärmeplanungsgesetz (WPG) sowie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) besonders relevant. Hinzu kommen Vorgaben auf Landesebene, wie das Klimaschutzgesetz oder auch die jeweilige Landesbauordnung.
Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Mit mehr als der Hälfte des Endenergiebedarfs verursacht die Wärmeversorgung derzeit einen wesentlichen Teil des Treibhausgasausstoßes in Deutschland.
Kommunen, Energieversorger, Netzbetreiber, Stadtwerke und Gebäudeeigentümer benötigen eine Orientierung für ihre Investitionsentscheidungen. Je früher eine zukunftsweisende Entscheidung getroffen werden kann, desto kostengünstiger wird die zukünftige Energieversorgung für jeden Einzelnen. Der Wärmeplan ist demnach das strategische Planungsinstrument für die klimaneutrale Wärmeversorgung der Zukunft.
Zum Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) am 1. Januar 2024 traten gleichzeitig Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Während das Wärmeplanungsgesetz sich mit der Planung und den Anforderungen an Wärmenetze befasst, legt das GEG konkrete Vorgaben für Heizungsanlagen in Gebäuden fest. Neu installierte Heizungen in Neubauten (innerhalb von Neubaugebieten) müssen nun grundsätzlich 65 % ihrer erzeugten Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gewinnen, gemäß der sogenannten 65-Prozent-EE-Vorgabe. Für Bestandsgebäude gilt die Regel zur Nutzung von 65 % erneuerbarer Energie bei Erneuerung der Heizungsanlage erst nach Ablauf des 30. Juni 2026 bzw. 30. Juni 2028 (Frist für die Erstellung der Wärmeplanung).