Abmelden und Umziehen
Alles Gute – und gerne auf Wiedersehen!
Strom und Gas abmelden gehört beim Umzug dazu, ist aber schnell erledigt, versprochen. Und übrigens: Falls Sie innerhalb unseres Versorgungsgebietes umziehen und wieder zu uns kommen, begrüßen wir alte Bekannte wie Sie mit einem Neukundenbonus.
Sie ziehen um und möchten sich abmelden?
Nichts leichter als das.
Das Abmeldeformular runterladen, ausfüllen und absenden – entweder per Post oder per E-Mail an kundenservice@gvg.de.
Falls Sie lieber analog unterwegs sind, senden wir Ihnen das Formular auf Anfrage auch gern per Post zu.
Dritte Möglichkeit: Sie melden sich bei uns im Online-Service ab.
Der richtige Zeitpunkt für Ihre Abmeldung:
Der Moment der Schlüsselübergabe.
Die wichtigste Information im Zusammenhang mit Ihrer Abmeldung ist Ihr Zählerstand zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe. Aus diesem Grund können Sie unser Abmeldeformular auch erst dann vollständig ausfüllen und an uns zurücksenden. Üblicherweise werden die Zählerstände von Strom, Wasser und Gas und andere relevante Informationen im so genannten "Übergabeprotokoll" zwischen Mieter, Vermieter und ggf. Vormieter bei der Wohnungsübergabe festgehalten. Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung maximal sechs Wochen rückwirkend möglich ist. Senden Sie uns daher bitte Ihre Abmeldung nach der Schlüsselübergabe zu, damit wir Ihre Abmeldung innerhalb dieser Frist vornehmen können.
Tipp: Wer weiß es nicht - ein Umzug kann ganz schön stressig sein. Da ist es kein Wunder, wenn hier und da auch mal etwas vergessen wird. Umzugs-Checklisten können da dem Gedächtnis auf die Sprünge helfen. Daneben gibt es noch zahlreiche nützliche Formular-Vordrucke (u. a. das Wohnungsübergabeprotokoll), die Ihnen Ihren Umzug erleichtern. Einige Quellen für Checklisten und Vordrucke stellen wir Ihnen hier zur Verfügung:
Bei Wiederanmeldung:
Neukundenbonus!
Falls Sie innerhalb unseres Versorgungsgebietes umziehen, würden wir uns natürlich sehr freuen, Sie erneut als Kundin bzw. Kunde begrüßen zu können – und uns mit einem Neukundenbonus in Höhe von 50 € bei Ihnen bedanken.
FAQs | Häufig gestellte Fragen
Kann ich Ihnen meine Abmeldung auch telefonisch mitteilen?
Warum benötigen Sie die Daten des Nachfolgers oder Eigentümers um meine Abmeldung zu bearbeiten?
Ich bin bereits ausgezogen, die Schlüsselübergabe hat jedoch noch nicht stattgefunden. Kann ich mich trotzdem schon abmelden?
Ich bin Eigentümer. Warum haben Sie mich als Kunde aufgenommen?
Ich bin innerhalb des Versorgungsgebiets umgezogen, kann ich meinen bestehenden Vertrag mitnehmen?
Ich bin Neukunde der GVG, muss ich einen Sondervertrag abschließen oder kann ich mich auch in der Grundversorgung anmelden?
Ihr bisheriger Vertragspartner ist verstorben. Als rechtmäßiger Erbe möchte ich den bestehenden Vertrag übernehmen. Was muss ich tun?
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