Zählerablesung

Manche sagen auch Zählerstandserfassung.

Entscheidend ist: In der Regel werden unsere Gaszähler zwei Mal im Jahr abgelesen: 1. kurz vor Erstellung der Jahresrechnung durch Sie selbst, 2. nach vorheriger Ankündigung durch Mitarbeitende der RheinEnergie. In manchen Fällen bitten wir Sie im Dezember um eine weitere Ablesung.

So wird abgelesen

Ablesung Nr. 1.

Die machen Sie netterweise selbst.

Kurz bevor wir Ihre Jahresrechnung erstellen, bitten wir Sie per Brief oder E-Mail, uns Ihren aktuellen Zählerstand zu übermitteln – wofür wir uns schon jetzt herzlich bedanken. So können wir Ihren aktuellen Jahresverbrauch ermitteln.

Die Selbstablesung hat Vorteile:

  • Sie müssen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt zu Hause sein.
  • Sie lesen den Zählerstand genau dann ab, wenn es Ihnen am besten passt.

Ablesung Nr. 2.

Die erledigt die RheinEnergie. Und zwar nach vorheriger Ankündigung. Wobei sich die Mitarbeitenden der RheinEnergie natürlich vorher ausweisen werden.
 
"Warum eine zweite Ablesung?", fragen sich viele unserer Kunden. Die Antwort ist im Grunde ganz einfach!

Sie bezahlen an die GVG für jede verbrauchte kWh Erdgas den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Aber auch die GVG muss für jede gelieferte kWh etwas zahlen. Und zwar an die RheinNetz GmbH (RNG). Diese betreibt nämlich das Leitungsnetz durch das wir Sie mit Erdgas beliefern. Dafür erhält die RNG ein Entgelt von der GVG. Die RNG muss also genau wissen, wieviel "GVG-Erdgas" durch das Netz geflossen ist. Deshalb beauftragt sie die RheinEnergie damit, bei allen GVG-Kunden einmal jährlich den Zählerstand abzulesen. So einfach ist das!

Manchmal notwendig: eine 3. Ablesung.

Um den Verbrauch zum Jahresende möglichst genau aufteilen zu können, benötigen wir im Dezember gegebenenfalls ein weiteres Mal Ihren aktuellen Zählerstand – und bitten Sie dann schriftlich um Ihre Mithilfe. 

FAQs | Häufig gestellte Fragen

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