Kontakt & FAQ
Sie haben Fragen rund um Ihre Energieversorgung?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter! Vielleicht finden Sie schon hier eine erste Antwort in unseren FAQs.
Erdgas
Durch einen Wechsel zur GVG entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Die Kündigung bei Ihrem Gasanbieter und die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber erledigen wir für Sie – schnell und kostenfrei.
Ab wann wir Sie mit GVG-Erdgas versorgen, hängt von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel Ihrer Vertragsbindung beim alten Gasanbieter ab. Natürlich versuchen wir alles, damit Ihr Wechsel zur GVG so schnell wie möglich klappt.
Der Netzbetreiber ist für den Betrieb des Gasnetzes zuständig. Er ist für Störungen am Zähler oder an Gasleitungen verantwortlich. Zudem reguliert er den Lieferantenwechsel und gewährleistet, dass der Kunde nur durch einen Lieferanten beliefert wird. Außerdem liest er einmal im Jahr den Zähler ab, bevor er die Rechnung über die Netznutzungsentgelte für den Gasanbieter erstellt.
Welchen Gasanbieter Sie wählen, können Sie selbst entscheiden. Mit ihm schließen Sie dann einen Versorgungsvertrag ab. Der Gasanbieter muss dann beim Netzbetreiber einen Antrag auf Netznutzung stellen. Wenn der Betreiber dem Netznutzungsantrag zugestimmt hat, darf der Gasanbieter Sie beliefern.
Unser Erdgas beziehen wir von verschiedenen Lieferanten. Das garantiert eine sichere Belieferung. Der größte Teil stammt aus den Niederlanden und Deutschland. Kleine Mengen importieren wir aus Norwegen und Russland. In den nächsten Jahren müssen wir allerdings komplett auf H-Gas aus Norwegen und Russland umstellen, da die Vorräte in den Niederlanden zur Neige gehen.
Hier gibt’s noch mehr Infos. Oder melden Sie sich direkt bei uns:
Team Kundenservice
kundenservice@gvg.de
02233 7909-3518
02233 7909-5518
Strom
Durch einen Wechsel zur GVG entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Die Kündigung bei Ihrem Stromanbieter und die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber erledigen wir für Sie – schnell und kostenfrei.
Ab wann wir Sie mit GVG-Strom versorgen, hängt von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel Ihrer Vertragsbindung beim alten Stromanbieter ab. Natürlich versuchen wir alles, damit Ihr Wechsel zur GVG so schnell wie möglich klappt.
Ihr Stromabschlag setzt sich aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis ist ein fester Betrag, der monatlich für den Stromanschluss berechnet wird und mit dem z. B. die Kosten für Ihren Stromzähler und dessen Wartung durch den Netzbetreiber abgedeckt werden. Der Arbeitspreis gibt den Preis für eine Kilowattstunde Strom an.
Er beinhaltet die Kosten der Stromerzeugung, Durchleitung und die staatlichen Abgaben wie Stromsteuer.
Grünstrom wird aus Erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Wasserkraft, Windkraft, Biomasse und Geothermie) hergestellt. Diese Erzeugungsarten sind klimafreundlich, verbrauchen keine fossilen Brennstoffe (Kohle, Gas, Öl) und erzeugen auch keinen atomaren Abfall. Mit jeder zusätzlichen Kilowattstunde Grünstrom im deutschen Stromnetz wird daher der Strommarkt in Deutschland positiv hin zu mehr Nachhaltigkeit umgestaltet.
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Team Kundenservice
kundenservice@gvg.de
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Abmelden und umziehen
Aufgrund des Umzugs endet Ihr bisheriges Vertragsverhältnis und Sie erhalten hierzu eine Schlussrechnung. Gerne versorgen wir Sie auch unter Ihrer neuen Anschrift. Sofern Sie sich bisher noch nicht angemeldet haben, können Sie dies direkt online vornehmen und sich die Konditionen unserer Sonderverträge sichern. In unserem Tarifrechner können Sie den passenden Tarif für Gas und auch das passende Stromprodukt auswählen. Ihre Anmeldung werden wir bearbeiten und Ihnen schnellstmöglich die Vertragsbestätigung zusenden, in der wir Ihnen auch Ihre neue Kundennummer mitteilen. Für Ihre Treue bedanken wir uns mit einem Neukundenbonus in Höhe von 50 € brutto.
Einen Sondervertrag mit der GVG können Sie auch im Nachhinein abschließen. Um die Versorgung im Rahmen der Grundversorgung sicherzustellen reicht es aus, wenn Sie uns das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt per Post oder E‑Mail zusenden. Mit Ihrer Grundversorgungsbestätigung erhalten Sie zudem das Angebot für unseren zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen günstigen Festpreistarif.
Wir bitten um Verständnis, dass eine Abmeldung grundsätzlich nur schriftlich erfolgen kann. Bitte nutzen Sie hierzu unser Abmeldeformular und senden Sie es ausgefüllt per Post oder per E-Mail an kundenservice@gvg.de. Alternativ können Sie auch unseren Online-Service für die Abmeldung nutzen.
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Zählerstand
Sie müssen keinen Termin mit einem Dienstleister vereinbaren oder auf einen Techniker warten, sondern haben es selbst in der Hand. Rechtzeitig, bevor wir Ihre Jahresrechnung erstellen, kommen wir mit der Bitte um Ablesung auf Sie zu. Den Zählerstand können Sie uns dann ganz unkompliziert übermitteln – am besten in unserem Online-Service.
Die Ablesung durch die RheinEnergie erfolgt deshalb, weil auch die Rheinische NETZGesellschaft (RNG) Ihren Zählerstand benötigt. Sie ist die Betreiberin unseres Erdgasnetzes. Dass die Ablesung durch die Firma RheinEnergie vorgenommen wird, hängt damit zusammen, dass die RNG die RheinEnergie mit der Ablesung beauftragt hat. Die Mitarbeitenden der RheinEnergie weisen sich selbstverständlich aus.
Damit wir Ihre Jahresrechnung korrekt erstellen können, benötigen wir rechtzeitig Ihren Zählerstand. Keine Sorge, wir werden Sie informieren, wenn eine Ablesung ansteht. Falls Sie uns Ihren Zählerstand nicht rechtzeitig mitteilen, werden wir Ihren Verbrauch auf Basis der Vorjahreswerte rechnerisch ermitteln. Bitte beachten Sie, dass Ihre Jahresrechnung dadurch höher ausfallen kann, was eventuell zu einer Nachzahlung führt.
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Rechnungen
Der Abschlag ist eine Vorauszahlung auf die nächste Jahresrechnung.
Liegt uns der zu erwartende Jahresverbrauch vor, berechnen wir den Abschlag anhand dieses Verbrauchs und des mit uns vereinbarten Preises. Beachten Sie, dass sich im Falle eines zu gering bemessenen Abschlags eine Nachzahlung ergeben kann. Um das zu verhindern empfehlen wir Ihnen, dass Sie Ihren Verbrauch in den ersten drei bis sechs Monaten kontrollieren.
Bis zur Jahresrechnung zahlen Sie 11 Abschläge. Im 12. Monat wird die Jahresrechnung erstellt. Ergibt Ihre Jahresrechnung ein Guthaben, so wird Ihnen dieses im 12. Monat erstattet. Für den Fall, dass Ihre Jahresrechnung eine Nachzahlung ergibt, wird diese im 12. Monat fällig.
In unserem Online-Service haben Sie Ihre Daten immer im Blick! Sie können entspannt Verträge einsehen und sind flexibel in der Lage, jederzeit Änderungen durchzuführen. In unserem Online-Service können Sie z. B. Ihre Bankdaten ändern, Zählerstände mitteilen oder auch Ihren monatlichen Abschlag erhöhen. Wenn Sie unseren Online-Service nutzen, schonen Sie ganz nebenbei zusätzlich die Umwelt, da wir Ihnen Mitteilungen nicht mehr per Post zusenden müssen - und schneller geht es auch noch ;-)
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Ihr Wechsel zur GVG
Schließen Sie einfach gleich hier online Ihren Strom- oder Gasvertrag mit der GVG ab. Um alles andere kümmern wir uns.
Das ist nicht notwendig, wir erledigen alles für Sie.
Die Zählernummer finden Sie in Ihrer Strom- bzw. Gasrechnung und natürlich auf dem Zähler.
Geben Sie doch bitte auch die Marktlokationsnummer (MaLo-ID) an, welche die genaue Entnahmestelle definiert. Diese finden Sie ebenfalls in Ihrer Strom- und Gasrechnung. Sie können uns auch einfach Ihre letzte Rechnung zusenden. Dann kümmern wir uns um alles.
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: kundenservice@gvg.de
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Erdgasanschluss
Bei Einzelanschlüssen dauert die Verlegung in der Regel 2-3 Tage.
Im Rahmen der Vorprüfung besprechen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Pflanzen erhalten bleiben sollen. Pflanzen, die auf der Verlegetrasse stehen, müssen durch den Auftraggeber ausgegraben und gesichert werden und nach der Verlegung eigenständig wieder am gewünschten Ort gepflanzt werden. Alle Oberflächen werden nach der Verlegung wieder in den Ursprungszustand versetzt.
Der Hauseigentümer muss ein konzessioniertes Installationsunternehmen mit dem Zählereinbau beauftragen. Das entsprechende Formular findet Ihr Installateur hier.
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Team Neugeschäft
netzanschluss@gvg.de
02233 7909-3509
02233 7909-5502
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