Der Netzbetreiber ist für den Betrieb des Gasnetzes zuständig. Er ist für Störungen am Zähler oder an Gasleitungen verantwortlich. Zudem reguliert er den Lieferantenwechsel und gewährleistet, dass der Kunde nur durch einen Lieferanten beliefert wird. Außerdem liest er einmal im Jahr den Zähler ab, bevor er die Rechnung über die Netznutzungsentgelte für den Gasanbieter erstellt.
Welchen Gasanbieter Sie wählen, können Sie selbst entscheiden. Mit ihm schließen Sie dann einen Versorgungsvertrag ab. Der Gasanbieter muss dann beim Netzbetreiber einen Antrag auf Netznutzung stellen. Wenn der Betreiber dem Netznutzungsantrag zugestimmt hat, darf der Gasanbieter Sie beliefern.