Instandhaltung
Gilt für Gasthermen wie für Gasanlagen: regelmäßige Überprüfung muss sein.
Instandhaltungsmaßnahmen sind aus vielen Gründen notwendig – allem voran, um den zuverlässigen und sicheren Betrieb technischer Anlagen zu gewährleisten.
Gasthermen
Jedes Jahr eine Wartung und eine Überprüfung.
Mit Blick auf ihre korrekte Funktion muss jede Gastherme jedes Jahr auf zwei Arten geprüft werden: 1. im Rahmen einer sach- und fachgerechten Wartung durch einen Installateur; 2. anlässlich einer Überprüfung der gesamten Gasanlage durch einen Schornsteinfeger.
Sicher ist sicher.
Zwei Überprüfungen, unabhängig voneinander durchgeführt von ausgewiesenen Fachleuten, gewährleisten ein hohes Maß an Sicherheit. Gute Sache.
Mehr zur Instandhaltung von Gasthermen
Die jährliche Wartung ist Pflicht
Auch ein Muss: die jährliche Überprüfung
Zwei Termine, ein Ziel: Sicherheit
Wer kümmert sich um die Wartung?
Hausschau-Check der Gasanlage
Eine Sichtkontrolle pro Jahr ist vorgeschrieben.
Das ist naheliegend: Wer eine Immobilie besitzt, ist auch für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Instandhaltung der Gasanlage verantwortlich – selbst dann, wenn die Anlage an Dritte vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen wird. Die Sichtkontrolle im Rahmen des Hausschau-Checks ist ein Muss. Die TRGI, die Technische Regel für Gasinstallationen, schreibt sie zwingend vor.
Praktisch: Man kann die Kontrolle selbst durchführen.
Gut zu wissen: Die Nutzer der Gasanlage, ob Mieter oder Eigentümer, dürfen die Kontrolle selbst durchführen und – ganz wichtig – dokumentieren. Dafür haben wir eine passende Gas-Hausschau – Checkliste. Falls beim Check Mängel festgestellt werden, müssen jedoch Fachleute hinzugezogen werden.
Mehr zum Hausschau-Check der Gasanlage
Falls Mängel festgestellt werden, müssen Profis ran
Alle zwölf Jahre fällig: eine Dichtheits- bzw. Gebrauchsfähigkeitsprüfung
Sie haben noch Fragen?
Gasdruckregel- und Messanlagen
Im gewerblichen Bereich gelten spezielle Regeln.
Die Vorschriften zur Überwachung und Instandsetzung gewerblich genutzter Gasanlagen sind u.a. im Arbeitsblatt G 495, Gasanlagen-Instandhaltung des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. festgehalten.
Was wir Ihnen anbieten können.
- Erfassung und digitale Verwaltung der Gasanlage mit allen Bauteilen.
- Überprüfung der Anlage und Dokumentation der Ergebnisse in einem Prüfprotokoll.
- Instandsetzung fehlerhafter oder nicht mehr der Norm entsprechender Bauteile.
Wir erstellen Ihnen gerne ein detailliertes Angebot – sprechen Sie uns einfach an.
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