Voraussetzung für die Nutzung eines dynamischen Stromtarifs ist ein intelligentes Messsystem (iMSys) nach § 2 Nr. 7 des Messstellenbetriebsgesetzes, das durch den für Sie zuständigen Messstellenbetreiber installiert und in Betrieb genommen wird. Zusätzlich ist eine entsprechende Konfiguration des intelligenten Messsystems auf den Tarifanwendungsfall 7 (“Taf 7“) notwendig. Der Lieferant stimmt mit dem Messstellenbetreiber ab, dass dieser eine entsprechende Konfiguration vornimmt, soweit diese noch nicht eingestellt ist. Dies kann einige Wochen dauern. Wenn Sie noch kein intelligentes Messsystem haben, wenden Sie sich an Ihren zuständigen Messstellenbetreiber. Das ist in der Regel der örtlich zuständige Netzbetreiber, wenn Sie niemand anderen damit beauftragt haben.
Die moderne Energielandschaft ist geprägt von einem stetigen Wandel und technologischen Fortschritten. In diesem Kontext spielen Messsysteme zur Erfassung des Stromverbrauchs eine zentrale Rolle. Besonders interessant sind dabei die Unterschiede zwischen dem Ferraris-Zähler, der modernen Messeinrichtung (mME) und dem intelligenten Messsystem (iMSys), auch Smart Meter genannt.
Ferraris-Zähler
Der Ferraris-Zähler ist ein Gerät, das über Jahrzehnte in Haushalten zur Messung des Stromverbrauchs eingesetzt wurde. Die Technologie basiert auf einer drehbaren Aluminiumscheibe, die durch ein Magnetfeld in Bewegung versetzt wird. Die Drehgeschwindigkeit der Scheibe steht dabei im Verhältnis zum Stromverbrauch.
Moderne Messeinrichtung (mME)
Mit der Einführung digitaler Technologien haben moderne Messeinrichtungen die analogen Ferraris-Zähler zunehmend abgelöst. Diese digitalen Zähler zeigen den Energieverbrauch auf einem elektronischen Display an und erlauben eine präzisere Erfassung sowie eine einfachere und fehlerfreie Ablesung. Die Daten werden jedoch nicht fernübermittelt, sondern müssen vor Ort abgelesen werden.
Intelligentes Messsystem (iMSys)
Intelligente Messsysteme gehen noch einen Schritt weiter. Sie sind nicht nur digitale Zähler, sondern verfügen über ein Kommunikationsmodul, das sogenannte Smart Meter Gateway. Dies ermöglicht eine Fernauslesung des Verbrauchs und die Übermittlung der Daten an den Energieversorger. Verbraucher können so ihren Energieverbrauch in Echtzeit überwachen und analysieren.
Die intelligenten Messsysteme bestehen aus einem digitalen Stromzähler und einem Smart Meter Gateway, das als Kommunikationseinheit fungiert. Über das Gateway werden Daten automatisiert an den Messstellenbetreiber gesendet. Dieser Vorgang bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten, wie eine detaillierte Verbrauchsanalyse und die Möglichkeit, variable und dynamische Tarife mit den Energieversorgern abzuschließen.
Neben der Übermittlung von Zählerständen können Verbraucher ihr Verbrauchsverhalten anhand von detaillierten Daten auswerten. Darüber hinaus besteht die Option, durch die Nutzung von variablen Tarifmodellen Kosten zu sparen, indem Strom in Zeiten geringerer Nachfrage und somit günstigeren Preisen bezogen wird.
Informationen zum Einbau eines Intelligenten Messsystems finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur. Es sind gesetzlich sogenannte jährliche Preisobergrenzen für Einbau und Betrieb vorgeschrieben, die der grundzuständige Messstellenbetreiber zwingend einhalten muss. Diese sind jedoch je nach der Art der neuen Messeinrichtung unterschiedlich hoch. Eine Kostenaufstellung finden Sie unter: Bundesnetzagentur - Messeinrichtungen / Zähler. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihren Netzbetreiber (z. B. Westnetz GmbH).
In der Regel Ihr örtlicher Netz- und Messstellenbetreiber.
Zuständig für Einbau, Messung und technischen Betrieb eines intelligenten Messsystems ist Ihr «grundzuständiger» Messstellenbetreiber (in diesem Fall der örtliche Netzbetreiber, die Westnetz GmbH). Sie können aber auch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber individuell beauftragten. Aktuell haben nur Haushalte mit einem sehr hohen Stromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden pro Jahr, einer Photovoltaikanlage, einer steuerbaren Nachtspeicherheizung oder einer Wärmepumpe gesetzlichen Anspruch auf ein iMSys. Auch wenn Sie nicht zu diesem Personenkreis gehören, können Sie ein iMSys anfragen. Ab 2025 gilt die gesetzliche Vorgabe, dass der Einbau innerhalb von vier Monaten zu erfolgen hat.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Stromtarifen für konventionelle Messeinrichtungen werden für diesen Tarif keine Abschläge fällig. Der erftpower dynamic wird verbrauchsscharf zum Monatsende abgerechnet und Sie erhalten Ihre Rechnung digital.
Wird mehr Strom angeboten als nachgefragt, sinkt der Preis, und umgekehrt. Ebenfalls beeinflusst die Zusammensetzung der Energieerzeugung den Preis. In Zeiten, in denen viel erneuerbare Energie verfügbar ist (z. B. durch Wind- oder Sonnenenergie), kann der Preis tendenziell niedriger sein. Bei geringerer Verfügbarkeit steigen die Preise möglicherweise, da auf fossile Brennstoffe wie Gas oder Kohle zurückgegriffen wird. Die höheren Betriebskosten von Gas- und Kohlekraftwerken können zu einem Anstieg des Strompreises führen. Engpässe oder Überkapazitäten im Stromnetz sowie gesetzliche Vorschriften haben ebenfalls Einfluss auf den Strompreis.
Zurzeit werden die Strompreise insbesondere von folgenden Faktoren stark beeinflusst:
- Die Abhängigkeit von anderen Rohstoffen
- Erneuerbare Energien liefern saisonal bedingt weniger Strom
- Steigender Preis von Verschmutzungszertifikaten
Darüber hinaus gibt es weitere Bestandteile, die Einfluss auf den Strompreis haben: Netz- und Messentgelte, staatlich veranlasste Steuern, Abgaben, Umlagen und Mehrbelastungen. Diese Bestandteile werden marktunabhängig für alle Energieversorger in Deutschland bindend festgelegt. Lieferanten können diese Kostenbestandteile nicht beeinflussen.
Nein. Wir begrenzen den Börsenpreis für Strom weder nach oben noch nach unten. Teurere Stunden werden damit preislich genauso 1:1 weitergegeben wie gesunkene Strompreise.
Sie können die EPEX-Spot-Day-Ahead-Preise auch direkt auf der Website der EPEX Spot SE einsehen.
Um auf alle relevanten Dokumente und Daten (inklusive aktuelle Börsenpreise) zugreifen zu können, ist eine Anmeldung und die Nutzung unseres Online-Service zwingend notwendig. Sie erhalten jeden Monat eine Rechnung für den tatsächlichen Verbrauch des Vormonats über unseren Online-Service.
Es handelt sich hier um einen zentralen Bestandteil des europäischen Strommarkts, an dem Strom kurzfristig für den kommenden Tag, also „day ahead“, gehandelt wird. Stromerzeuger wie Betreiber von Wind- und Solarkraftwerken oder Kohle- und Gaskraftwerken sowie große Abnehmer – etwa Industrieunternehmen und Stromversorger – geben hier ihre Angebote und Nachfragegesuche für jede Stunde des folgenden Tages ab. Auf dieser Basis entsteht der Preis, der das verfügbare Angebot widerspiegelt.
Dieser stündliche Preis dient als Referenz für die tatsächlichen Stromkosten und ist ein wichtiger Faktor für dynamische Tarife. Denn der Preis kann zum Beispiel durch Wettereinflüsse oder die Nachfrage nach Strom zu bestimmten Tageszeiten stark variieren. Wer in Zeiten Strom verbraucht, an denen die Nachfrage kleiner ist als das Angebot, profitiert von günstigen Preisen. Wer hingegen zu stark nachgefragten Zeiten Strom verbraucht – zum Beispiel in den Abendstunden, wenn viel elektrische Energie benötigt wird aber die Sonne nicht mehr scheint – zahlt bei einem dynamischen Tarif höhere Preise.
Niemand weiß, wie sich die Strompreise in Zukunft entwickeln. So kann ein fester Tarifpreis (wie unser Standardtarif "erftpower") für Kunden, die mehr Planungssicherheit möchten, die bessere Alternative sein, weil sie mehr Sicherheit bietet.
Mit einer PV-Anlage und einem Heim-Energie-Management-System (HEMS) können Sie den dynamischen Stromtarif optimal nutzen. Das HEMS hilft Ihnen, den Eigenverbrauch Ihres selbst erzeugten Stroms zu maximieren und zusätzlichen Strombedarf intelligent zu steuern, indem es den Bezug aus dem Netz in Zeiten niedriger Börsenpreise verschiebt. So profitieren Sie auch dann von günstigen Preisen, wenn Ihre PV-Anlage nicht genügend Strom liefert.