Hausschau, Wartung, Heizungscheck

Die Heizung im Fokus

GVGnews 1/24

Die Heizung

„Der Grundgedanke ist, dass die Heizungsanlage jederzeit sicher und effizient arbeitet“, erklärt Stefan Zilz, technischer Mitarbeiter der GVG. Kleinere Mängel sollten frühzeitig auffallen, um größere und teure Reparaturen zu vermeiden. Aber auch der Umgang mit allen Bestandteilen der Installation und die richtige Einstellung der Heizung spielen eine große Rolle. Dabei ist zu differenzieren, wer welche Aufgabe übernimmt.

Hier der Überblick:

  • Die Hausschau: Selbst ist der Anlagenbetreiber
    Einmal pro Jahr steht die Hausschau an. Das kann der Heizungsbetreiber ganz einfach selbst machen. In der Regel ist das der Hauseigentümer. Die GVG erleichtert diese Aufgabe durch eine praxisnahe Gas-Hausschau – Checkliste.. Wer noch näher ins Detail gehen möchte, findet beim Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) die Ratschläge mit anschaulichen Skizzen. Wichtig ist beispielsweise, ob die Absperreinrichtungen der Gasinstallation frei zugänglich und alle Gasleitungen sicher befestigt sind. Keinesfalls sollten sie als „Kleiderstange“ umfunktioniert werden. Sind Gasleitungen verkleidet, müssen in der Abdeckung Lüftungsschlitze sein. Fällt dem Heizungsbetreiber eine Unregelmäßigkeit auf, sollte er einen Heizungsinstallateur hinzuziehen. Im Internet sind die Tipps des DVGW unter DVGW: Sicherheit im Haus – Der Jahres-Check abrufbar.

  • Die Heizungswartung: Inspektion im Heizungskeller
    Sache für den Fachmann ist in jedem Fall die Heizungswartung. Dabei nimmt ein SHK-Handwerker die Anlage in den Blick, tauscht Verschleißteile aus und überprüft die Funktion. Bei der Heizungswartung fallen kleinere Mängel direkt auf, sodass der Handwerker sie direkt beheben kann. In der Regel fallen so sehr viel geringere Kosten an, als wenn ein kleiner Mangel sich zu einem großen Schaden entwickelt.

  • Der Heizungscheck: Gesetzliche Pflicht bis zum 15. September 2024
    Eine gesetzliche Verpflichtung ist der Heizungscheck, den die Bundesregierung im Oktober 2022 beschlossen hat. Alle Betreiber von Gasheizungen müssen demnach ihre Anlage bis zum 15. September 2024 überprüfen lassen. Hintergrund ist, dass viele in Deutschland verbaute Heizungen nicht ideal eingestellt sind, daher ineffizient arbeiten und mehr Energie verbrauchen als nötig. Am einfachsten ist es, die Aufgabe während der Heizungswartung durch den SHK-Fachhandwerker durchführen zu lassen. Dann entstehen auch keine zusätzlichen Kosten. Neben dem SHK-Fachhandwerker dürfen auch Schornsteinfeger und Energieberater den Heizungscheck vornehmen. Nach dem Check gibt der jeweilige Experte Optimierungsvorschläge. Die Dämmung von Heizungsrohren, der Austausch der Heizungspumpe gegen ein Effizienzmodell oder die generelle Korrektur der Heizungseinstellung sind Beispiele dafür.

Haben Sie noch Fragen? Dann melden Sie sich gern bei Stefan Zilz unter stefan.zilz@gvg.de oder telefonisch unter 02233 7909-3013.